Mit der Formulierung „trotz Schufa-Eintrag“ wird zum Ausdruck gebracht, dass in der Schufa-Datenbank ein oder mehrere Negativeintragungen vermerkt sind, die zu einem niedrigen, in dem Sinne schwachen Score führen. Das hat Auswirkung auf die Bonität, die der Mobilfunkanbieter bei Abschluss eines zweijährigen Handyvertrages prüft. Der Kunde mit einer schwachen Bonität gilt in Bezug auf seine Zahlungszuverlässigkeit als ein Risikokunde. Der Mobilfunkhändler sieht den Vertragsabschluss als ein Risiko an, dass der Handybenutzer den Vertrag nicht oder eingeschränkt erfüllt, indem die Monatsraten nur teilweise, verzögert oder im Endeffekt gar nicht bezahlt werden.
Der Kunde kann einiges dazu beitragen, um dieses Risiko für den Mobilfunkhändler zu reduzieren. Grundsätzlich ist es durchaus möglich und auch aussichtsreich, einen Smartphone-Handyvertrag trotz Schufa abzuschließen. Die Voraussetzung dazu ist eine möglichst niedrige Vertragssumme, was das finanzielle Risiko des Mobilfunkhändlers deutlich senkt.
• Bei der Hardware, also beim Handy selbst sollte nicht das neueste und gleichzeitig teuerste Modell gewählt werden, sondern ein aktuelles Sonderangebot des Vorgängers oder Vorvorgängers der Hardware. Oftmals werden solche Handys zum Einmalpreis von 1 EUR angeboten. Sie werden einerseits sozusagen verschenkt, um andererseits einen zweijährigen Mobilfunkvertrag abzuschließen.
• Ein Basisvertrag für die Handy-/Datennutzung ist bei allen Mobilfunkanbietern sensationell niedrig. Der Tarif BASE All-In beispielsweise kostet monatlich 25 EUR. Er beinhaltet die SMS Flat, die All Net Flat, sowie ein feststehendes Datenvolumen für Upload und Download. Entscheidend ist, dass der Handyvertrag Ohne Schufa zum Grundpreis, also ohne Zusatzoptionen abgeschlossen wird.
• Jegliche Zusatzoptionen verteuern den Handyvertrag, und auf der anderen Seite erhöht sich dadurch das finanzielle Risiko für den Mobilfunkanbieter. Der Handykunde kann unter mehreren Modellen der Marke Samsung auswählen. Ob Galaxy S5, A5 oder S6 ist sekundär. Entscheidend sind der absolut günstige Preis für das Handy selbst sowie ein niedriger Basispreis ohne teure Zusatzoptionen für die Monatsrate.
Da in dieser Situation erfahrungsgemäß mit dem Mobilfunkanbieter gesprochen, in dem Sinne verhandelt werden muss, bietet es sich eher an, einen Mobilfunkhändler im örtlichen Einzelhandel aufzusuchen als eine Onlinebestellung aufzugeben. Wenn nur ein Onlinekauf infrage kommt, dann darf sich der Kunde durch eine oder auch mehrere Absagen nicht entmutigen lassen.
Er sollte es solange weiterversuchen, bis ein kostengünstiger Handyvertrag zustande kommt.