Artikel 13 – die umstrittene Urheberrechtsreform im Internet
Artikel 13 steht offiziell für die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. In dem folgenden Artikel geht es darum den Ursprung von Artikel 13 noch einmal nachzuvollziehen, den Inhalt des Artikels darzustellen, die Kritik und Protestbewegungen hinter dem Artikel hervorzuheben, den Prozess der Abstimmung zu erklären und anschließend die genauen Konsequenzen aufzulisten. Dreamhack in Leipzig – klärt dich über das breit diskutierte Thema der EU-Urheberrechtsreform auf!

Wo kommt Artikel 13 überhaupt her?

Im Jahr 2016 schlug die Europäische Kommission umfangreiche Reformen, die das Urheberrecht im Internet angehen, vor. Mit dem Artikel 13 sollen Urheber, wie Autoren und Künstler, besser vor unerlaubten Veröffentlichungen ihrer Materialien und Medien geschützt werden. Dies soll allgemein zu mehr Einnahmen der Urheber führen.

Was ist der exakte Inhalt des Artikels?

Urheberrechtlich geschützte Werke sollen durch den Artikel 13 nicht mehr öffentlich und unerlaubt zugänglich sein. Wer geschützte Medien ins Netz stellen möchte, benötigt die erforderlichen Genehmigungen, beispielsweise Lizenzverträge. Bemüht man sich nicht ausreichend um diese Genehmigungen, so wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Nicht nur die Personen, die Content hochladen, sind dem Artikel verpflichtet, sondern auch die Plattformbetreiber von „profitorientierten Webseiten und Apps“. Diese müssen laut der neuen Richtlinie dafür sorgen, dass die geschützten Werke nichtmehr abrufbar sind.
Ausnahmen gibt es bei den Online-Enzyklopädien und nicht-kommerziellen Plattformen. Nicht betroffen sind zum Beispiel Wikipedia und Ebay. Gründet man eine neue Plattform, bei der, der jährliche Umsatz unter 10 Millionen Euro liegt. So ist diese in den ersten drei Jahren ebenso nicht von Artikel 13 betroffen. So steht die Durchsetzung von Filtertechnik des Plattformbetreibers im Zentrum des Diskurses.

Woher kommen die vielen Proteste?

Artikel 13 wird von vielen Kritikern als politische Zensur der digitalen Welt gesehen. Sie befürchten, dass satirische Verarbeitungen oder Ausschnitte mit zulässigen Veränderungen gleich vorsorglich und unbeabsichtigt, durch automatische Filterung, unzugänglich gemacht werden. Viele Protestierende werfen „Liebhabern der Vorratsdatenspeicherung“ vor, dass lediglich Verlage diese Verordnung befürworten und durch intensive Lobbyarbeit zur Änderung beigetragen haben und nicht eigentlich die Bürger und Bürgerinnen der europäischen Staaten.
In Artikel 13 ist die Rede von „Inhaltserkennungstechniken“, die urheberrechtliches Material erkennen sollen. Diese verschleiern laut Kritikern die wirkliche Maßnahme und werden daher von ihnen „Uploadfilter“ genannt.

Wann wurde über was abgestimmt und entschieden?

Am 26. März 2019 stimmte das Europäische Parlament, trotz aller Proteste, für die Urheberrechtsreform in Artikel 13. Der Tag wird auch als „schwarzer Tag für die Netzfreiheit“ bezeichnet. Für die Reform stimmten 348 Abgeordnete, gegen die Reform waren es nur 247 Abgeordnete. Im Vorfeld wurde ein solches Ergebnis bereits erwartet. Auch Deutschland und Frankreich stimmten für Artikel 13.

Welche Konsequenzen hat das jetzt?

Die neue Richtlinie der EU gilt noch nicht unmittelbar im deutschen Recht. Sie muss noch durch deutsche Gesetze umgesetzt werden. Zukünftig sollen Inhalte die auf Plattformen wie Facebook oder YouTube hochgeladen werden Lizenzgebühren bezahlen, oder durch „Uploadfilter“ die Beiträge effektiv zensieren oder blockieren. Wie genau die Richtlinie genau durchgesetzt werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Bei der Gesetzgebung muss hier auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Das heißt, die Kosten der Strafen müssen der Größe der Plattform angepasst sein. Das deutsche und viele europäische Gerichte werden nun in den nächsten Monaten bzw. Jahren, die Richtlinie oder Artikel 13 in nationales Recht umwandeln.